Potenzialtest Baden-Württemberg

Der Potenzialtest BW besteht (wie die Grundschulempfehlung) aus 2 Komponenten:

  • Einer der Überprüfung der fachlichen Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik
  • und einer Überprüfung der überfachlichen Kompetenzen.

Der Potenzialtest wird (wie der Kompasstest) vom Institut für Bildungsanalysen zentral bereitgestellt:

  • Die Prüfungsinhalte folgen den Vorgaben des Bildungsplans der Grundschule, umfassen die Bildungsstandards der Primarstufe und legen das Anforderungsniveau des Gymnasiums zu Grunde. D.h. die Aufgaben werden zentral auf Basis der in der Grundschule vermittelten Themen erstellt und weisen ein Niveau auf, das für den späteren Besuch des Gymnasiums erwartet wird.
  • Die schriftliche Prüfung und die Überprüfung der überfachlichen Kompetenzen werden von einer durch die Schulleitung bestimmten Lehrkraft des Gymnasiums nach den vom Institut für Bildungsanalysen vorgegebenen Korrekturrichtlinien korrigiert und bewertet, wobei die Bewertung für jeden Prüfungsteil gesondert erfolgt. D.h. auch die Durchführung erfolgt anhand von Musterlösungen.

Die Anmeldung zum Potenzialtest erfolgt binnen 4 Tagen nach Erhalt der Grundschulempfehlung durch die Eltern. Die Teilnahme ist freiwillig und nur für Kinder relevant, die nicht ohnehin bereits über den Kompasstest oder die Grundschulempfehlung einen Zugang zum Gymnasium erhalten haben.

Die Eltern sollten auch darauf achten, dass Nachteilsausgleiche gewährt werden.

Rechtsmittel gegen den Potenzialtest

Rechtsmittel sind natürlich zulässig. Da der Potenzialtest das Aufnahmeverfahren als letzte Stufe abschließt, könnte man zumindest diese Stufe als Verwaltungsakt annehmen, so dass ein Widerspruchsverfahren möglich wäre. Die Schulämter scheinen dies auch so zu sehen, so dass vorzugsweise Widerspruch einzulegen wäre.

Der Potenzialtest ist das Äquivalent der vormaligen Aufnahmeprüfung bei der verbindlichen Grundschulempfehlung bis 2011. Es sind demnach ähnliche Probleme zu erwarten:

Die Erfolgsquoten werden nicht allzu hoch sein. Die Schulämter werden dies damit „erklären“, dass ja bereits viele Schüler die Grundschulempfehlung im Halbjahreszeugnis erhalten haben, so dass es nur noch darum geht, wenigen Schülern ergänzend die Gymnasialempfehlung zu geben, die sie zuvor nicht erhalten haben. Das sind natürlich Krokodilstränen, da die Schüler, die bereits die Grundschulempfehlung erhalten haben, beim Potenzialtest nicht mehr mitschreiben, so dass man nicht feststellen kann, ob sie den Potenzialtest bestanden hätten und wie schwer dieser wirklich war.

Im Grunde wird es vermutlich wieder so sein, dass Schüler, die gut vorbereitet wurden, den Potenzialtest bestehen, andere an Aufgaben verzweifeln, die sie bisher nicht kannten und deshalb nicht bewältigen können. Bei der Aufnahmeprüfung war dieses Phänomen bereits erkennbar, dass nicht zwangsläufig die besten Teilnehmer diese bestanden, sondern teilweise mehrere Schüler einer Klasse, die einfach besser vorbereitet war.

Die Überprüfung des Potenzialtests ist im Wege der Akteneinsicht natürlich dennoch denkbar. Ich kann hierzu auch Lehrer vermitteln, die eine Überprüfung der Ergebnisse vornehmen, so dass man diese ggf. in Frage stellen kann. Man nennt den Potenzialtest ja nicht umsonst „Grundschulabitur“, im Ergebnis ist es eine ganz normale Prüfung, die ihrerseits überprüft werden kann.

Bei Interesse kontaktieren Sie mich bitte.

Info

Ich habe noch Fragen zum Potenzialtest BW

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Natürlich kann ich Ihren Fall auch gerne in ganz Baden-Württemberg übernehmen.

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